AB Mittwoch ist unsere Einrichtung geschlossen - Notfallgruppe

Wer Anspruch auf die Betreuung in der Notfallgruppe hat, den bitten wir das Antragsformular auszufüllen und bis 18.3.2020 bei uns in der Einrichtung abzugeben! Formular ist im Internet verfügbar -Entsprechend der Anweisungen des Landes dürfen nur Eltern ihre Kinder nur für den Fall in die Notfallbetreuung geben, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen (siehe Auflistung http://www.osl-online.de/news/1/556553/nachrichten/landkreis-und-kommunen-zur-konkreten-notfallbetreuung.html) tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Dabei ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird.

  • Formal erstellt der Landkreis zur Notfallbetreuung eine Allgemeinverfügung. Diese wird derzeit erarbeitet und am Montag auf der Internetseite veröffentlicht. 
  • Der Schulbusverkehr findet in dieser Woche noch regulär statt, ab der kommenden Woche ist mit Einschränkungen zu rechnen. Weitere Informationen folgen. Siehe auch www.vgosl.de.

    * Beschäftigte in Versorgungsrelevanten Infrastrukturen: Der Landkreis OSL und die Kommunen legen die Definition des MSGIV zu Grunde. Demnach ist die Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:
  • im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr (auch freiwillige) sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege,
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.