Maskenpflicht in Brandenburg - Bitte tragen Sie einen Mund-Nasenschutz

Seit Montag den 27. April 2020, gelten neue Reglungen zur Eindämmung des Corona-Virus.

Die Mundschutzpflicht in Brandenburg gilt für alle Personen ab dem 8. Lebensjahr und muss zudem auch im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr getragen werden, also beispielsweise beim Becker, der Post, sowie in Bussen und der Bahn.
Wer keinen Mundschutz besitzt, kann dazu auch ein Tuch oder Schal als Maskenersatz verwenden.
Ziel der Verordnung ist dabei weiterhin die Eindämmung des Corona-Virus.

Durch diese Verordnung, steigt die Nachfrage nach Mundschutzen enorm.
Herr Bork vom Sozialverband VdK nähte in der vergangenen Woche fleißig Mundschutze in unserer Kita, um die immer mehr werdenden Aufträge des VdK abzudecken.  

Auch für die Mitarbeiter unserer Einrichtung wurde gesorgt. Nun half uns die ausrangierte Bettwäsche aus unser Wäschekammer bei der Materialsuche.
Die Erzieherin Julia aus der Gruppe Schlammspringer und die Erzieherin Svetlana erklärten sich bereit, ausreichend Mundschutze für uns Kollegen zu nähen.

Dafür bedanken wir uns sehr!

Leider sehen wir nun unser Lächeln nicht mehr. Aber wir versuchen mit den Augen zu Lächeln:-)

Auch die Eltern unserer Zwergenkinder haben die Möglichkeit einen Mundschutz in unserer Kita zu erhalten, damit sie Ihre Kinder regelkonform Abholen und Bringen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!