Unsere KITA ist bis zum 19.April, auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Landkreises OSL von § 28 Abs.1 Satz 2 ifSG, §33 lfSG, geschlossen.

Eine Notbetreuung ist auf Antrag und mit einem Nachweis über die Tätigkeit in einem systemrelevanten Bereich möglich. (siehe Newsmeldung - 16.März 2020) Wie wünschen Ihnen viel Gesundheit und schöne Ostern:-)