Aktuelle Meldungen
Unsere KITA ist bis zum 19.April, auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Landkreises OSL von § 28 Abs.1 Satz 2 ifSG, §33 lfSG, geschlossen.
Eine Notbetreuung ist auf Antrag und mit einem Nachweis über die Tätigkeit in einem systemrelevanten Bereich möglich. (siehe Newsmeldung - 16.März 2020) Wie wünschen Ihnen viel Gesundheit und schöne Ostern:-)
Wer hat das schönste....kreativste oder verrückteste Osterei?
Mit viel Freude gestalteten unsere Kinder in der letzten Woche drei riesengroße Ostereier für die Ausstellung im Senftenberger Schloss-Park-Center. Jede Altersgruppe konnte ein Ei gestalten. Sogar unsere Kleinsten halfen mit.
AB Mittwoch ist unsere Einrichtung geschlossen - Notfallgruppe
Wer Anspruch auf die Betreuung in der Notfallgruppe hat, den bitten wir das Antragsformular auszufüllen und bis 18.3.2020 bei uns in der Einrichtung abzugeben! Formular ist im Internet verfügbar -Entsprechend der Anweisungen des Landes dürfen nur Eltern ihre Kinder nur für den Fall in die Notfallbetreuung geben, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen (siehe Auflistung http://www.osl-online.de/news/1/556553/nachrichten/landkreis-und-kommunen-zur-konkreten-notfallbetreuung.html) tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Dabei ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird.